Frage

Ich habe Probleme, die WCAG 2.0-Kriterien 1.4.8 zu verstehen.

von dem, was ich verstehe, sagt es im Wesentlichen, dass, wenn ich zum Beispiel einen generationspflichtigen Grad-Modus-Code habe, den ich sowohl Hintergrund als auch Textfarbe definiere, ich werde entweder:

  • Stellen Sie ein Farbauswahlwerkzeug für diese DIV bereit, damit der Benutzer diese Farben ändern kann
  • "G156: Mit einer Technologie mit allgemein verfügbaren Benutzeragenten, die den Vordergrund und den Hintergrund von Textblöcken ändern können"

    Bereitstellung eines farbigen Pickers klingt ziemlich weit abgerufen, also setze ich meine Hoffnungen auf "G156". Ist ein regulärer Webbrowser (dh Firefox, Oper usw.) als solch ein Benutzeragent qualifiziert?

    Ein weiterer verwirrender Teil ist der "gemeinsame Fehler", wo er sagt "F24: Versagen des Erfolgskriteriums 1.4.3, 1.4.6 und 1.4.8 aufgrund der Festlegung der Vordergrundfarben ohne Angabe von Hintergrundfarben oder umgekehrt", die ich sortiere Interpretation als "solange Sie sowohl Hintergrund als auch Textfarbe für diese DIV, Ihren Safe angeben".

    Alle Gedanken darüber, wie Sie diese WCAG-Kriterien interpretieren können?

War es hilfreich?

Lösung

Does a regular web browser (ie,firefox,opera etc.) qualify as such an user agent?

According to http://www.w3.org/TR/2010/NOTE-WCAG20-TECHS-20101014/G156, it seems so. It says:

Tests

Procedure

  • Open the Web page in a browser that allows users to change colors of HTML content.

  • Change the foreground and background colors in the browser settings so they are different than those specified in the content.

  • Return to the page and check that that the new specified foreground text and background colors in the browser override the colors specified in the content.

Expected Results

  • Check #3 is true.

"as long as you specify both background and text color for that div, you're safe"

I think so. It means don't just assume the background is white, because if you don't explicitly specify it, it might not be.

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